Ennepe-Ruhr-Kreis. Wer seinen Rasen künftig mit einem Mähroboter pflegt, muss die Uhr im Blick behalten. Ab Samstag, 30. August, gilt im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis ein Verbot für den Betrieb der Geräte in den Abend- und Nachtstunden. Die Kreisverwaltung hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Einsatz jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang untersagt.
Der Grund: Der Kreis will Igel und andere Kleintiere besser schützen. „Mit der Nachtruhe für Mähroboter leisten wir einen Beitrag zum Erhalt der besonders geschützten Tierarten“, heißt es von der unteren Naturschutzbehörde.
Gefahr für Igel durch Schneidmesser
Igel sind in der Dämmerung auf Nahrungssuche. Treffen sie in dieser Zeit auf einen Mähroboter, reagieren sie nicht mit Flucht, sondern rollen sich instinktiv ein – ein Verhalten, das ihnen in der Natur Schutz bietet, im Kontakt mit den rotierenden Klingen jedoch oft tödlich endet. Immer wieder berichten Tierschützer von schweren Verletzungen, die durch nächtliche Mähroboter-Einsätze verursacht werden.
Regelung gilt für alle neun Städte
Das Verbot betrifft alle neun Städte im Kreisgebiet: Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten. Grundlage war ein Prüfauftrag des Kreistages, der auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zustande kam.
Mehr Lebensraum für Wildtiere
Neben dem Nachtfahrverbot appelliert die Kreisverwaltung an Gartenbesitzer, ihre Grünflächen igelfreundlich zu gestalten. Laub- und Holzhaufen, spezielle Igelhäuser oder heimische Hecken bieten Rückzugsorte. Insektenfreundliche Blumen und Kräuter liefern die nötige Nahrung. Durchlässige Gartenzäune schaffen zudem sichere Verbindungen zwischen Grundstücken.
„Je naturnäher und heimischer ein Garten gestaltet ist, desto besser für das Wildtier des Jahres 2024“, betont die Naturschutzbehörde.
Rechtsrahmen: Allgemeinverfügung
Die Maßnahme erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung – einem Verwaltungsakt, der nicht auf einzelne Personen, sondern auf eine gesamte Gruppe abzielt. Damit setzt der Kreis verbindlich fest, wie sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Umgang mit Mährobotern zu verhalten haben.
Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises abrufbar.